Ziel einer Vollgeldreform ist es, die Geldschöpfung in die Hände einer öffentlichen Einrichtung zu legen, die dem öffentlichen Interesse dient. Dabei gibt es jedoch viele verschiedene Ausgestaltungsoptionen, z.B. welche Instrumente zur Steuerung der Geldmenge verwendet werden oder ob das Zahlungssystem vom Staat oder von privaten Zahlungsanbietern betrieben wird.
Der Hauptfokus dieses Artikels besteht darin, einen vollständigen Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform zu geben aber nicht so sehr darin, auf die verschiedenen Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen einzugehen. Dennoch werden einige grundlegende Argumente und Überlegungen zusammen mit einer Beschreibung des Status Quo und gegebenenfalls alternativen Reformvorschlägen angeführt. Die Möglichkeiten für den Systemübergang vom aktuellen zu einem Vollgeldsystem wurden aufgrund der Komplexität dieses Themas ausgelassen.
Bei einigen Gestaltungsmöglichkeiten besteht weitgehend Einigkeit über die besten Lösungen, in anderen Fällen sind die Meinungen jedoch sehr unterschiedlich. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass optimale Lösungen oft von den spezifischen Rahmenbedingungen und Institutionen eines Landes abhängen und manchmal nicht für immer und überall verallgemeinerbar sind.
TEIL 1: Design der Währungsbehörde
1. Wie ist die institutionelle Ausgestaltung der Währungsbehörde und ihr Verhältnis zum Staat?
Gegenwärtig: Derweil es noch keine Währungsbehörde gibt, bietet sich am ehesten der Vergleich mit Zentralbanken an. In der Eurozone ist die EZB eine vollständig öffentliche Institution, dabei ähnlich einer 4. unabhängigen Gewalt aufgesetzt, unabhängig und nicht weisungsgebunden an die Regierungen. Ähnliches gilt für die deutsche Bundesbank. Jedoch gibt es typischerweise eine starke Verflechtung zwischen Zentralbanken und dem Banken- bzw. Finanzsektor aufgrund der funktionellen Abhängigkeit an die Geldschöpfung der Banken.
Vollgeldvorschlag: Die Währungsbehörde (“Monetative”) sollte eine unabhängige staatliche Behörde sein, die dem öffentlichen Interesse dient (wie die Justiz) und an Gesetze und Regelwerk gebunden ist. Die gegenwärtige Unabhängigkeit von der Politik sollte also beibehalten werden, aber viel mehr Unabhängigkeit vom Finanzsektor ist notwendig.
Alternativer Vorschlag einiger Keynesianer oder Modern Money Theory-Vertreter: Die Funktion der Geldschöpfung sollte Aufgabe des Finanzministeriums sein und nicht einer unabhängigen Währungsbehörde auferlegt werden. (Dies würde einige Prozesse erleichtern und eine bessere Koordinierung der Geldschöpfung mit den Staatsausgaben ermöglichen, birgt jedoch das Risiko von Machtmissbrauch und eine gefährliche Machtkonzentration.)
2. Welche Ziele sollte die Währungsbehörde verfolgen?
Gegenwärtig: Die EZB hat das alleinige Ziel der Verbraucherpreisstabilität, bei anderen Zentralbanken wie die US-Fed ist dies ergänzt durch das Ziel von Vollbeschäftigung und langfristig moderaten Zinssätzen.
Diskussion: Ein einziges Ziel ist offensichtlich einfacher, aber die Verfolgung mehrerer Ziele schafft eine bessere Balance. Die Währungsbehörde hat auch nur begrenzte Fähigkeiten, um manche Ziele zu erreichen, und es kann argumentiert werden, dass einige Ziele eher in den Händen einer separaten Behörde liegen sollten. Die genaue Formulierung und Definition eines Ziels ist zudem von entscheidender Bedeutung.
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform (mehrere kombinierbar):
Verbraucherpreisstabilität (Es besteht Einigkeit, dass Verbraucherpreisstabilität das vorrangige Ziel der Währungsbehörde sein sollte, aber es ist fraglich, ob zusätzliche Ziele dazu kommen sollten.)
Finanzstabilität, Vermögenspreisstabilität oder Verhinderung von Spekulationsblasen (Die Verhinderung von Inflation der Vermögenswerte wurde in der letzten Finanzkrise im Allgemeinen stark vernachlässigt, und es sollte eine Institution geben, welche die Vermeidung von Vermögensblasen und die Gewährleistung der Finanzstabilität im Auge behält. Möglicherweise sollte diese Aufgabe jedoch eher in die Hände der Finanzaufsichtsbehörde gelegt werden, um Verstrickungen der Währungsbehörde mit dem Finanzsektor zu begrenzen. Außerdem hängen die Preise für Vermögenswerte von mehreren Faktoren ab und schlägt sich nicht direkt negativ im Alltag nieder, sondern erzeugt “nur” Instabilität in den vermögensmärkten und Ungleichverteilung des Wohlstands. Vielleicht sollte der Schwerpunkt daher eher auf der Verhinderung von Blasen als auf der Gewährleistung der Preisstabilität im Hinblick auf das Preisniveau für Vermögenswerte liegen.)
Ökonomische Kapazitätsauslastung und Wohlstandserhalt, Wirtschaftswachstum oder Vollbeschäftigung (Diese unterschiedlichen Formulierungen haben das ähnliche Ziel, das ausreichend Geld bereitgestellt wird, um das volle Potenzial der Wirtschaft zu entfalten. Das Ziel Wirtschaftswachstum kann jedoch kritisiert werden, weil die ökologischen Grenzen unseres Planeten nicht berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Kapazitätsauslastung und -erhaltung könnte daher ein besseres Ziel sein. Vollbeschäftigung wird in der Regel als Zeichen oder Indikator für die wirtschaftliche Kapazitätsauslastung verstanden. Es kann jedoch auch hinterfragt werden, ob Vollbeschäftigung wirklich wünschenswert ist, da die 4. industrielle Revolution wahrscheinlich immer mehr Arbeitsplätze überflüssig machen wird und das bisherige System von Arbeit möglicherweise grundlegend reformiert werden muss.)
Stabiler Wechselkurs der Währung
3. Wer ist zuständig für Bankenaufsicht und Finanzmarktregulierung?
Gegenwärtig: In der Eurozone liegt auch die Bankenaufsicht in den Händen der EZB und weiteren staatlichen Institutionen. In anderen Ländern wird oft eine separate staatliche Institution damit betraut.
Vollgeldvorschlag: Es sollte eine separate Finanzaufsichtsbehörde geben, die sich auf Risikotransparenz und Anlegerschutz konzentriert (Es ist äußerst problematisch, Zentralbanken und Aufsicht/Regulierung von Banken in einer Institution zu kombinieren, und sollte getrennt werden, um eine Verstrickung mit privaten Interessen und Moral zu vermeiden.)
4. Mit welchen Instrumenten kann die Währungsbehörde neues Geld in Umlauf bringen?
Gegenwärtig: Die EZB hat sehr viele verschiedene Instrumente: Die Bestimmung der Höhe der Mindestreserve, die Festlegung des Zinssatzes für verschiedene Kreditgeschäfte mit Banken, Offenmarktgeschäfte (einschließlich des berüchtigten Quantitative Easing Programms) und die Festlegung, welche Aktiva als zulässige Sicherheiten für Zentralbankkredite gelten. (Die derzeitigen Instrumente wirken sehr indirekt und sind ineffektiv, beeinflussen zahlreiche weitere Faktoren (“externe Effekte”), schaffen hohe Missbrauchsgefahr und konzentrieren sehr viel Macht in den Händen der EZB.)
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform (mehrere kombinierbar):
Neu geschaffenes Geld wird dem Staatshaushalt als schuldfreie Einnahme übertragen und kann so für öffentliche Ausgaben z.B. in Infrastruktur, Sozialleistungen oder Steuersenkungen verwendet werden. Die Währungsbehörde würde über die Höhe der Geldschöpfung entscheiden, aber nicht darüber, wofür der Staat das Geld ausgibt, während die Regierung nicht über die Höhe der Geldschöpfung entscheiden kann, sondern nur über die Verwendung. (Die meisten Vollgeldreformer sprechen sich für dieses Instrument aus, da die Realwirtschaft damit sehr effektiv und direkt stimuliert werden könnte.)
Alle Bürger erhalten direkt von der Währungsbehörde eine “Bürgerdividende”, z.B. wird jeden Monat ein variabler Geldbetrag an alle Bürger übertragen. (Dieses Instrument hätte wahrscheinlich einen schnelleren Wirkungseffekt auf die Wirtschaft und es besteht kaum die Gefahr eines Machtmissbrauchs.)
Kredite an Banken (Dies könnte andere Instrumente ergänzen, um sicherzustellen, dass in der Wirtschaft ein ausreichendes Kreditangebot vorhanden ist, würde jedoch zu Verstrickungen mit Banken und dem Risiko von Machtmissbrauch führen.)
Offenmarktgeschäfte (Damit könnte a) ergänzt werden zur wirkungsschnellen "Feinabstimmung" der Geldmenge.)
TEIL 2: DAS FINANZSYSTEM
5. Dürfen andere Institutionen Geld schöpfen?
Gegenwärtig: In der Eurozone und Deutschland definiert ein Gesetz physisches Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel und überträgt das Monopol für dessen Schöpfung dem Staat bzw. der staatlichen Zentralbank. Nichtsdestotrotz wird es toleriert, dass Privatbanken eigenes auf die offizielle Währung lautendes Giralgeld schöpfen und diese werden sogar durch staatliche Garantien wie die Einlagensicherung abgesichert. In der Regel bevorzugt die Regierung dieses private Bankengeld aufgrund der elektronischen Vorzüge sogar bei der Zahlung von Gebühren oder Steuern anstelle der eigenen offiziellen Währung (Bargeld), jedoch gegen die Logik des Gesetzes.
Diskussion: Es ist das Kernstück einer Vollgeldreform, dass private Banken kein offizielles Geld mehr schaffen dürfen. Die Unterscheidung zwischen Geld („Geld ist was wie Geld funktioniert“) und der offiziellen Währung (gesetzlich definiert) ist jedoch von entscheidender Bedeutung und es ist umstritten, ob neben der offiziellen staatlichen Währung noch private und parallele Geldformen toleriert werden sollten.
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Nein, die Ausgabe der offiziellen Währung und aller Geldformen ist ein staatliches Monopol. Alles, was wie Geld funktioniert und die Landeswährung ersetzt, ist verboten. (Mit dieser strengen Variante soll verhindert werden, dass private Akteure das Privileg der Geldschöpfung wiedergewinnen. Kritiker bezweifeln, dass dies umsetzbar ist, Geldsurrogate wirklich verboten werden können und wo genau die Grenze gezogen wird / wie Geld zu definieren ist.)
Ja und nein, die Ausgabe der offiziellen Währung (physisch und digital) ist ein staatliches Monopol und die Regierung würde nur diese offizielle Währung für Steuerzahlungen und für die Abwicklung ihrer Ausgaben akzeptieren. Alternative Geldformen oder Wertspeicher wie Lokalwährungen oder Kryptowährungen sind jedoch erlaubt. Diese werden jedoch nicht vom Staat garantiert und haben einen Wechselkurs zur offiziellen Währung. (Dies könnte ein ausgewogener Mittelweg sein, der private Innovation und Freiheit ermöglicht, aber ein funktionierendes und krisensicheres staatliches Zahlungssystem gewährleistet.)
Alternativer Vorschlag: "Digital Cash" oder eine Zentralbank-Digitalwährung (“CBDC”): Privatpersonen bekommen Zugang zu Konten direkt bei der Zentralbank und damit zu einer digitalen Form von Geld, die vor Bankpleiten geschützt ist. Dies ist im Gegensatz zur Vollgeldreform jedoch nur eine zusätzliche Option neben dem weiterhin existierenden Giralgeld der Banken. (Dies könnte als Zwischenschritt hin zu Vollgeld angesehen werden.)
6. Wie werden Kredite vergeben?
Gegenwärtig: Private und öffentliche Banken schaffen Kreditgeld und es gibt viele Arten von Kreditvermittlung durch P2P-Kreditvergabe oder Crowdfunding.
Vollgeldvorschlag: Banken verlieren ihr besonderes Privileg der Giralgeldschöpfung und werden zu reinen Kreditvermittlern, die erst Ersparnisse einsammeln und dann weiterverleihen und von der Zinsmarge ihre Ausgaben bestreiten. Diese Funktion kann dann jedoch jeder übernehmen, einschließlich öffentlicher und privater Kreditinstitute, Fonds und P2P-Kreditgeber. (Kreditvergabe ist jedoch nicht die Aufgabe der staatlichen Währungsbehörde - dies ist ein weit verbreitetes Missverständnis.)
7. Gibt es noch physisches Bargeld?
Gegenwärtig: Ja, aber immer weniger davon und es gibt Bemühungen, dieses zu verdrängen oder ganz abzuschaffen. Wenn dies gelingt, wäre den Banken noch mehr Macht verliehen und gäbe Anlass zu großen Privatsphäre-Bedenken.
Vollgeldvorschlag: Physisches Bargeld sollte erhalten bleiben und durch elektronisches Vollgeld als digitale Form von staatlichem Zahlungsmittel ergänzt werden.
8. Was gibt dem Geld seinen Wert? Wird es von irgendetwas gedeckt?
Gegenwärtig: Währungen werden normalerweise nicht mehr durch Gold oder Waren gedeckt, sondern ihr Wert wird abgeleitet aus der Produktionskapazität der Volkswirtschaft, gemessen am BIP (Wert der produzierten Waren und Dienstleistungen) in Kombination mit dem rechtlichen Status als offizielle Währung.
Vollgeldvorschlag: Keine vorgeschlagenen Änderungen.
Alternativer Vorschlag der “Neo-Austrians”: Es sollte eine Rückkehr zum Goldstandard geben. (Dies würde die Geldmenge mit der (zufälligen) Veränderung der Goldmenge koppeln und damit die Geldmenge in ein unflexibles Korsett zwingen. Wenn das Angebot an Gold knapp ist, droht dann die Gefahr von Deflation und wirtschaftlicher Depression.)
TEIL 3: Technische Fragen
9. Wie wird das Ziel der Verbraucherpreis-Stabilität definiert?
Gegenwärtig: Die EZB definiert die Stabilität der Verbraucherpreise als Inflation der Verbraucherpreise von 1,8%.
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Keine Änderungen (Ein positives Inflationsziel könnte einerseits als Sicherheitspuffer gegen Deflation wirken und zum anderen als „Geldsteuer“ fungieren, da damit mehr Geldschöpfung einher ginge und die dadurch entsprechend höheren Seigniorage-Einnahmen eine Umverteilung von oben nach unten bewirken würden.)
Verbraucherpreisstabilität = 0% Inflation (Absolute Preisstabilität ist ein prinzipiell lohnenswertes Ziel und kann innerhalb eines Vollgeldsystems leichter erreicht werden als jetzt. Ein unbeabsichtigtes Absinken unter 0% (=Deflation) wäre jedoch schädlich, weshalb eine kleine positive Rate möglicherweise besser wäre.)
10. Gibt es Zinsen auf Vollgeld-Guthaben?
Gegenwärtig: Girokonto-Guthaben erhalten normalerweise keine oder nur sehr geringe Zinsen, wohingegen längerfristige Bankeinlagen Zinsen erhalten.
Diskussion: In einem Vollgeldsystem haben die Bürger die Wahl, ihr Geld entweder auf dem absolut sicheren digitalen Vollgeldkonto aufzubewahren oder ihr Geld längerfristig auf einem Sparkonto bei einer Bank fest anzulegen, welches dann zur Finanzierung der Kreditvergabe verwendet werden kann. Solche Sparkonten erhalten Zinsen als Ausgleich für den Liquiditätsverlust und des Risikos. Aber sollten auch Vollgeld-Konten Zinsen erhalten?
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Nein, es gibt keine Zinsen auf Vollgeld-Konten (Dies ist in der Regel die bevorzugte Option und logischer, da Vollgeld wie digitales Bargeld funktioniert und Bargeld auch keine Zinsen erhält - woher auch. Außerdem wäre damit ein Anreiz geschaffen, Geld auf Sparkonten anzulegen um Zinsen zu verdienen.)
Ja, es gibt Zinsen auf Vollgeld-Konten.
Alternativer Vorschlag der „Gesellianer“: Vollgeld-Konten sollten negative Zinsen erfahren, im Sinne einer „Demurrage“. (Dies würde Geld an die Öffentlichkeit umverteilen und das Horten von Geld verhindern. Es könnte jedoch das Vertrauen in das staatliche Geld untergraben und Umgehungskosten verursachen und damit zur Flucht in alternative Geldformen führen. Die Einführung solcher Negativzinsen könnte theoretisch jedoch ein interessantes Instrument für Geldpolitik in Krisenzeiten sein, um Konsum und Investitionen anzuregen.)
11. Wer verwaltet das Zahlungssystem?
Gegenwärtig: Normalerweise stellt die Zentralbank das Konto- und Zahlungssystem für die Zentralbankreserven bereit. Im Euroraum ist dies das sogenannte TARGET2-System der EZB. Darauf bauen Banken das eigene Online-Banking und Zahlungsschnittstellen für die Endkunden auf.
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Ähnlich wie jetzt verwaltet die Währungsbehörde das Hintergrund-Zahlungssystem mit offenen Schnittstellen, über welche private Akteure und Finanzintermediäre Zahlungssysteme für Online-Banking oder andere Dienstleistungen integrieren können. (Dies wäre möglicherweise die beste Lösung zur Ermöglichung von Privatsphäre, Wettbewerb und Innovation.)
Die Währungsbehörde verwaltet eigenständig das gesamte Zahlungssystem einschließlich der Vollgeldkonten. (Zum Beispiel erhält jeder Bürger ein Vollgeldkonto, das mit der Steuer- oder Sozialversicherungsnummer verknüpft werden kann. Damit gäbe es ein gut funktionierendes und kostenloses Zahlungssystem für alle.)
12. Welche Technologie wird für das elektronische Zahlungssystem verwendet?
Gegenwärtig: Konten-basiert
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Genau wie jetzt konten-basiert
Distributed Ledger Technologie / Blockchain (Abhängig vom Design der Software, könnte damit theoretisch eine bessere Privatsphäre und Dezentralisierung ermöglicht werden.)
13. Wie sollte Vollgeld von der Währungsbehörde verbucht werden?
Gegenwärtig: Bargeld (welches bereits Vollgeld darstellt) wird in der Zentralbankbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen, als ob es in etwas anderes als Bargeld eingelöst werden könnte. (Dies ist auf die Geschichte des Geldes zurückzuführen, in der es oftmals in Edelmetalle wie Gold einlösbar war.)
Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Vollgeldreform:
Genau wie jetzt wird auch elektronisches Vollgeld als Verbindlichkeit in der Bilanz der Währungsbehörde aufgeführt. (Damit wären weniger gesetzliche Änderungen erforderlich.)
Elektronisches Vollgeld wird von der Bilanz getrennt in einem separaten Register der Währungsbehörde erfasst. (Dies ist die allgemein bevorzugte und kohärente Variante. Geld ist dann ein Aktivum/Vermögenswert, der nicht gleichzeitig eine Schuld eines anderen Akteurs ist. Allerdings ist zu bedenken, dass Buchhaltung lediglich eine Form von Protokollierung darstellt und sich nur indirekt auf die Realität auswirkt.)
Der Artikel wurde ursprünglich auf Englisch verfasst für den Blog des International Movement for Monetary Reform und ist auf Deutsch auf dem Blog des deutschen Vollgeldvereins Monetative e.V. erschienen.